STUDIENPLAN

Inhaltsverzeichnis

A. Vorbemerkung
B. Tabellarische Übersicht
C. Studienabschlüsse
D. Studienziele und berufliche Perspektiven
E. Gliederung der Studiengänge, Regelstudienzeit und Meldung zu den Prüfungen
F. Fächerkombination
G. Sprachliche Voraussetzungen
H. Lehrveranstaltungen
I. Die eigene Arbeit
K. Prüfungen und Prüfungsvoraussetzungen
L. Pädagogisches Begleitstudium
M. Prüfungsordnungen sowie weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten

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  • A. Vorbemerkung

    Der Studienplan versucht, den Begriff eines ordnungsgemäßen Studiums mit Inhalt zu füllen. Zweck des Studienplans ist es, den Studierenden eine Orientierungshilfe zu geben, wie in der Frist von neun Semestern (Regelstudienzeit) das Studium der Philosophie sinnvoll betrieben und mit einem Examen (Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder Magisterexamen) abgeschlossen werden kann.

    B. Tabellarische Übersicht über das Studium :

    Abkürzungen:
    PB = Pflichtbereich
    WPB = Wahlpflichtbereich
    A = Arbeitskreis
    AS = Autonomes Seminar
    E = Einführung in das Studium der Philosophie
    HS = Hauptseminar
    L = Lektürekurs für Erstsemester
    PS = Proseminar
    T = Tutorium
    Ü = Übung
    V = Vorlesung
    SWS = Semesterwochenstunde ( 1 SWS ist eine Unter- richtsstunde pro Woche während der offiziellen Lehrveranstaltungszeit innerhalb eines Semesters; für die Berechnung der SWS wird von zweistündigen Lehrveranstaltungen ausgegangen )

    1. Grundstudium

    Semester Bereich Hauptfach Nebenfach
    PB 1 PS + 1 V 1 PS
    WPB 2 E / L / PS / T/ Ü / V
    = 8 SWS
    1 E / L / PS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    PB 1 PS + 1V 1 PS
    WPB 2 A / AS / PS / T/ Ü / V
    = 8 SWS
    1 A / AS / PS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    PB 1 PS + 1 V 1 PS
    WPB 2 A / AS / PS / T/ Ü / V
    = 8 SWS
    1 A / AS / PS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    PB 1 PS + 1V
    WPB 2 A / AS / PS / T/ Ü / V
    = 6 SWS
    2 A / AS / PS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    = 30 SWS =16 SWS

    2. Hauptstudium

    Semester Bereich Hauptfach Nebenfach
    PB 1 HS + 1 V 1 HS
    WPB 2 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 8 SWS
    1 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    PB 1 HS + 1 V 1 HS
    WPB 2 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 8 SWS
    1 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    PB 1 HS + 1 V 1 HS
    WPB 2 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 8 SWS
    1 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    PB 1 HS
    WPB 2 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 6 SWS
    1 A / AS / HS / T / Ü / V
    = 4 SWS
    = 30 SWS =16 SWS
    Vorbereitung auf das Staatsexamen oder die Magisterexamen Vorbereitung auf die Magisterprüfung

    Es ist zu beachten, daß die in dieser tabellarischen Übersicht gemäß den Prüfungsordnungen aufgelisteten Veranstaltungszahlen und die entsprechenden Zeitangaben (30 bzw. 16 SWS im Hauptfach bzw. Nebenfach für das Grundstudium und das Hauptstudium) Mindestanforderungen darstellen (vgl. Abschnitte I und K).

    C. Studienabschlüsse

    Das Studium der Philosophie kann als Hauptfach mit einem Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder mit einer Magisterprüfung (Magister Artium, abgk.: M.A.) abgeschlossen werden. Daran kann sich die Promotion zum Dr. phil. anschließen. Nach den Magister- und Promotionsordnungen anderer Fakultäten kann Philosophie auch Nebenfach bei einer Magisterprüfung oder Promotion sein sowie gegebenenfalls Beifach in Diplomstudiengängen, z.B. der Biologie, Informatik, Mathematik, Psychologie.

    D. Studienziele und berufliche Perspektiven

    Ziele des Studiums der Philosophie sind die Kenntnis zentraler Positionen der Philosophiegeschichte und gegenwärtigen Philosophierens, die (schriftliche wie mündliche) Fähigkeit, Texte zu analysieren und zu interpretieren sowie philosophische Probleme zu erkennen, zu ihrer Lösung vorgebrachte Argumente zu prüfen und zu ihrer Klärung beizutragen. Hierzu leisten Grundkenntnisse der Logik einen wichtigen Beitrag.

    Zu einem fruchtbaren Philosophieren gehören Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Wissenschaften und Verantwortungsbewußtsein im gesellschaftlichen Kontext philosophischen und wissenschaftlichen Arbeitens. Angesichts der zunehmenden Spezialisierung der Einzelwissenschaften kann die Philosophie die Möglichkeit wahrnehmen, die Fragen nach dem Zusammenhang der Wissenschaften untereinander und nach deren methodischen und normativen Voraussetzungen zu stellen. Außerdem gehört es seit jeher zum Kernbereich der Philosophie, die Strukturen lebensweltlicher Erfahrung zu klären und jene scheinbaren Selbstverständlichkeiten zu durchleuchten, die den wissenschaftlichen wie den nichtwissenschaftlichen Alltag beherrschen.

    Vor diesem Hintergrund ist die traditionelle Unterteilung der Philosophie in verschiedene Disziplinen (Logik, Ontologie, Erkenntnistheorie, Sprachphilosophie, Philosophie des Geistes, Handlungstheorie, Ethik, Politische Philosophie, Rechts- und Staatsphilosophie, Gesellschaftstheorie, Geschichtsphilosophie, Ästhetik bzw. Kunstgeschichte) nicht dogmatisch als Fächerkanon zu verstehen, sondern als geschichtlich gewachsener Bestand von Sachgebieten, der die Orientierung im reichen Archiv der Philosophiegeschichte erleichtern und die Artikulation eigener systematischer Interessen befördern kann. Zwar sind der Philosophie ihre Themen und Fragestellungen nicht einfach vorgegeben, sondern sie hat sie im Wandel der geistesgeschichtlichen und gesellschaftlichen Umstände stets neu zu erarbeiten. Das schließt aber die Berücksichtigung der Geschichte philosophischer Problemstellungen und Lösungsversuche nicht aus. Deshalb sollen in einem ordentlichen philosophischen Studium repräsentative Kenntnisse der sachlich und wirkungsgeschichtlich bedeutungsvolleren philosophischen Konzeptionen, z.B. derjenigen Platons, Aristoteles' und Kants, erworben werden.

    Das Studium der Philosophie ist - vom Ziel des Lehramts abgesehen - kein Ausbildungsgang, der auf bestimmte Berufsbilder zugeschnitten wäre. Es soll nicht nur spezifische Fachkenntnisse, sondern auch problembezogene analytische und argumentative Fähigkeiten vermitteln. Häufig von Philosophen und Philosophinnen erfolgreich angestrebte berufliche Betätigungsfelder sind Personalberatung und -führung, Erwachsenenbildung, interkulturelle Tätigkeit (z.B. in Goethe-Instituten), Verlags- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. in Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie Wissenschafts- und sonstiges Management. Die Wege in solche Tätigkeiten sind jedoch nicht vorgebahnt. Entscheidend für den Erfolg wird der persönliche Einsatz sein.

    Der Magisterstudiengang ist Studierenden zu empfehlen, die aufgrund ihrer fachlichen Interessen und beruflichen Ziele Philosophie in Verbindung mit Fächern studieren wollen, die sie eher für außerschulische Berufsfelder qualifizieren. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, Philosophie mit solchen Fächern zu kombinieren, die nicht den Geisteswissenschaften zuzurechnen sind, wie z.B. Informatik, Jura, Medizin und Naturwissenschaften. Solche Kombinationen liegen auch im Interesse der interdisziplinären Offenheit der Philosophie und sind in Anbetracht der im allgemeinen immer noch nicht besonders guten Berufschancen für Geisteswissenschaftler und -wissenschaft-lerinnen sinnvoll. Da es sich bei diesen Kombinationen um Verbindung von Fächern handelt, die unterschiedlichen Studiengängen angehören (Staatsexamensstudiengang, Diplomstudiengang, Magisterstudiengang), ist in jedem Einzelfall die vorherige Zustimmung der fachlich zuständigen Dekanate einzuholen. Nähere Auskünfte erhält man in der Zentralen Studienberatung (Wilhelmstraße 11, Tel. 29-72555) und in den jeweiligen fachbezogenen Studienberatungsstellen, die an den Seminaren, Instituten oder Dekanaten angesiedelt sind.

    Inzwischen bietet auch der höhere Schuldienst wieder eine realistische Berufsperspektive. Um allerdings in Baden-Württemberg als Gymnasiallehrer oder -lehrerin in Philosophie eingestellt zu werden, muß man zusätzlich zur Philosophie noch zwei weitere Fächer studiert haben. In einigen anderen Ländern (z.B. Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) genügt dagegen das Studium nur eines weiteren Faches. Wer sich dort um ein Referendariat bewerben möchte, kann die entsprechende wissenschaftliche Prüfung aber auch in Tübingen ablegen.

    Außerhalb des Schuldienstes wird der Magisterabschluß im Vergleich zum Staatsexamen als ebenbürtig angesehen. Bei einer geplanten beruflichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands ist zu beachten, daß besonders im angloamerikanisch beeinflußten Ausland der M.A. (Master of Arts) als traditioneller Hochschulabschluß höheres Ansehen genießt als das dort weniger bekannte deutsche Staatsexamen.

    Die Magisterprüfung bildet neben dem Staatsexamen auch die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zum Doktor der Philosophie.

    E. Gliederung der Studiengänge, Regelstudienzeit und Anmeldung zu den Prüfungen

    Im Staatsexamensstudiengang (Studiengang für das Lehramt an höheren Schulen) wird - gemäß den Vorgaben desjenigen Bundeslandes, in dem man eingestellt werden möchte - Philosophie als Hauptfach zusammen mit einem oder mit zwei weiteren Hauptfächern studiert. Philosophie ist erstes Hauptfach, wenn in ihr die Staatsexamensarbeit (Zulassungsarbeit) angefertigt wird.

    Im Magisterstudiengang Philosophie wird Philosophie als erstes Hauptfach zusammen mit einem weiteren Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern studiert. Die weiteren Fächer können aus Studiengängen gewählt werden, für die Magisterprüfungsordungen bestehen. Für die Kombination des Magisterstudiengangs Philosophie mit einem Studienfach, das mit Diplom abschließt, ist eine Erlaubnis der betroffenen Fakultäten erforderlich. Das gleiche gilt für die Staatsexamensstudiengänge Jura und Medizin.

    Das Staatsexamens- und das Magisterstudium gliedern sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von fünf Semestern, das mit dem Staatsexamen bzw. mit der Magisterprüfung abschließt. Das Lehrangebot ist auf acht Semester hin zu konzipieren. Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung der philosophischen Staatsexamensarbeit bzw. der philosophischen Magisterarbeit (wenn Philosophie erstes Hauptfach ist) sowie der Vorbereitung auf die jeweilige Fachprüfung gewidmet.

    Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Eine Verlängerung der Studienzeit wegen des Erwerbs erforderlicher Sprachkenntnisse wird bis zu zwei Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, soweit Leistungsnachweise darüber, daß die Sprachkenntnisse während der Studienzeit erworben wurden, beigebracht werden. Dies gilt nicht für die Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch. Für den Erwerb von Lateinkenntnissen wird nur eine Fristverlängerung von einem Semester gewährt.

    Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden. Der zeitliche Umfang des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs beträgt für das Studium der Philosophie im Hauptfach 60 Semesterwochenstunden, im Nebenfach 30 Semesterwochenstunden.

    Die Belegbögen über den Besuch von Lehrveranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs sind ordnungsgemäß auszufüllen und abgestempelt (Abteilung Studentenangelegenheiten der Zentralen Verwaltung) bei der Anmeldung zur Abschlußprüfung vorzulegen.

    Die Anmeldung zur Abschlußprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß die Regelstudienzeit eingehalten werden kann. Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt beim Oberschulamt, zur Magisterprüfung im Haupt- oder Nebenfach Philosophie beim Dekanat der Philosophischen Fakultät.

    Studierende, die nach dem BAföG gefördert werden, sollten sich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Tübingen über die Höchstdauer der Förderung informieren, da diese nicht unbedingt mit der Regelstudienzeit übereinstimmt. Während der Förderung sollten sie außerdem darauf achten, rechtzeitig die notwendigen fachspezifischen Leistungsnachweise einzuholen.

    Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird eine Ausbildungsförderung infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Universität sowie in denen der Selbstverwaltung der Studierenden gewährt. Einer Verlängerung der Regelstudienzeit um sechs Monate kann in solchen Fällen auf Antrag, der im Dekanat zu stellen ist, stattgegeben werden.

    F. Fächerkombination

    1. Staatsexamen

    Philosophie kann in Baden-Württemberg und somit auch in Tübingen als Hauptfach in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Französisch, Latein oder Mathematik als weiterem Hauptfach gewählt werden. Außerdem muß jeder, der in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zugelassen werden will, eine Erweiterungsprüfung in einem Fach mit den Anforderungen eines Hauptfaches ablegen. Aus folgenden Fächern kann gewählt werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Physik, Politikwissenschaft, Russisch, Sport.

    Das Staatsexamen besteht aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Zulassungsar- beit) in einem der gewählten Hauptfächer sowie aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von ca. 60 Minuten Dauer.

    2. Magisterprüfung

    Die Magisterprüfung mit Philosophie als Hauptfach kann zusammen mit einem zweiten Hauptfach oder zusammen mit zwei Nebenfächern abgelegt werden. Als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfächer können grundsätzlich alle Fächer gewählt werden (zur Differenzierung vgl. Abschnitt E, 2. Absatz). Die Magisterprüfung im ersten Hauptfach besteht aus einer Magisterarbeit, in der die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten gezeigt werden soll, aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung. Im zweiten Hauptfach bzw. in den Nebenfächern müssen eine Klausur geschrieben und eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Die Magisterarbeit kann auch als arbeitsteilige Gemeinschaftsarbeit angefertigt werden (für die genaueren Bestimmungen hierzu vgl. º 13 der Magisterprüfungsordnung). Für die Voraussetzungen, die zur Prüfungsanmeldung erfüllt sein müssen, und für weitere Einzelheiten ist die Magisterprüfungsordnung zu Rate zu ziehen.

    G. Sprachliche Voraussetzungen

    1. Studienziel Staatsexamen

    Nachzuweisen ist das Latinum oder das Graecum. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sind, kann der Nachweis bis spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung erbracht werden. Kurse zum Erwerb des Latinums führt das Philologische Seminar durch, Graecum-Kurse bieten das Philologische Seminar und die Evangelisch-Theologische Fakultät an.

    2. Studienziel Magisterprüfung Jeder Bewerber, jede Bewerberin muß über gute rezeptive Kenntnis mindestens zweier Fremdsprachen (alter und neuer) verfügen. Das Latinum oder das Graecum ist spätestens bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen, und zwar sowohl, wenn Philosophie als Hauptfach, als auch, wenn Philosophie als Nebenfach gewählt wurde. Ausländische Bewerber und Bewerberinnen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen und dies nachweisen. Von jedem Studierenden wird die Beherrschung der englischen Sprache erwartet. Die Kenntnis einer zweiten modernen Fremdsprache - in der Regel des Französischen, Italienischen oder Spanischen - ist höchst zweckmäßig.

    Wie schon in Abschnitt E bemerkt, wird eine Verlängerung der Studienzeit wegen des Erwerbs erforderlicher Sprachkenntnisse bis zu zwei Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, soweit Leistungsnachweise darüber, daß die Sprachkenntnisse während der Studienzeit erworben wurden, beigebracht werden. Dies gilt nicht für die Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch, deren Kenntnis schon vor Studienbeginn erworben werden muß. Für den Erwerb von Lateinkenntnissen wird nur eine Fristverlängerung von einem Semester gewährt. Eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG ist mit solchen Fristverlängerungen nicht verbunden.

    H. Lehrveranstaltungen

    Während des Philosophiestudiums werden verschiedene Arten von Lehrveranstaltungen angeboten, und zwar solche, die für alle Semester, andere, die für das Grundstudium oder auch nur für das erste Semester, wieder andere, die für das Hauptstudium, und schließlich solche, die für Fortgeschrittene und Promovenden konzipiert sind.

    Speziell für solche, die das Studium der Philosophie beginnen, werden zwei Veranstaltungen angeboten, deren Besuch zwar nicht verpflichtend ist, aber dringend empfohlen wird: Einführung in das Studium der Philosophie und Lektürekurs für Erstsemester. Die Einführunsveranstaltung dient der umfassenden Grundorientierung im Philosophiestudium. Sie ist reserviert für Erst- und Zweitsemester. Aufgabe der Veranstaltung ist es, Kenntnisse zum Studienablauf und zur Studienorganisation zu vermitteln, grundlegende Literatur bekannt zu machen, eine Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten zu geben, vor allem jedoch in geschichtlich wie systematisch bedeutsame Grundprobleme philosophischen Denkens einzuführen. Der Lektürekurs macht mit wichtigen klassischen Texten vertraut und gibt Anleitung für ihre Interpretation und ihren Bezug zu aktuellen philosophischen Diskussionen.

    Für Studierende aller Semester sind in der Regel Vorlesungen geeignet sowie manche Übungen, die der Dozent bzw. die Dozentin zusätzlich zur Vorlesung anbietet.

    Vorlesungen geben in der Regel einen Überblick über eine Epoche der Philosophiegeschichte oder das Werk eines Philosophen bzw. einer Philosophin oder über einen philosophischen Sachbereich sowie über den entsprechenden Forschungsstand. Für die Teilnahme sind keine Formalitäten erforderlich. Allerdings können durch den Vorlesungsbesuch auch keine Scheine erworben werden. Es ist sinnvoll und erwünscht, daß die Studierenden sich nicht mit dem Anhören und Nachschreiben der Vorlesung begnügen, sondern sich zur Vorbereitung und Vertiefung mit den besprochenen Texten und mit der herangezogenen Literatur vertraut machen. Empfehlungen dazu geben die Lehrenden in der Vorlesung selbst, vorab aber auch schon in den ╗Erläuterungen zu den Lehrveranstaltungen½, die einige Wochen vor Semesterbeginn in der Burse erworben werden können.

    Die zu einer Vorlesung angebotenen Übungen sollen den Studierenden Gelegenheit geben, sich eingehender mit Texten und Problemen zu befassen und sich darüber mündlich oder schriftlich auszusprechen.

    Während Übungen von den Lehrenden selbst angeleitet werden, werden Tutorien von erfahrenen Studierenden höherer Semester im Auftrag durchgeführt. Sie haben wie jene die Aufgabe, die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu vertiefen und den Austausch darüber anzuregen. So bieten Tutorien ein Übungsfeld für Diskussionen in kleinem Kreis.

    Proseminare sind in der Regel Studierenden im Grundstudium vorbehalten, in denen sie in das wissenschaftliche Arbeiten und in begrenzte Sachbereiche eingeführt werden. Der erfolgreiche Besuch eines Proseminars wird durch einen mit ausreichend oder besser benoteten Schein attestiert. Gegenstand der Benotung ist die Eigenarbeit an speziellen Themen, die in unterschiedlicher, zuvor vom Veranstalter in den ╗Erläuterungen zu den Lehrveranstaltungen½ angegebenen Form geschieht: entweder als schriftliche Hausarbeit, Klausur, Referat oder Prüfungsgespräch.

    Eine für das Tübinger Philosophiestudium besondere Proseminarform verdient eigens hervorgehoben zu werden: der zweisemestrige Interpretationskurs. Dieser Kurs hat vor allem die Aufgabe, mit klassischen Texten der Philosophie sowie den Möglichkeiten und Problemen ihrer Interpretation vertraut zu machen. Der Interpretationskurs ist dann erfolgreich absolviert, wenn zwei mindestens mit ausreichend bewertete Prüfungsleistungen erbracht werden (Hausarbeit bzw. schriftlich ausgearbeitetes Referat, Klausur, mündliche Prüfung ). Eine Hausarbeit kann durch zwei Essays von etwa halbem Umfang ersetzt werden. Der Seminarleiter bzw. die Seminarleiterin gibt zu Beginn der Veranstaltung die für die Beteiligten verbindliche Regelung bekannt.

    Es wird dringend empfohlen, die in einem Pro-, Haupt- oder Oberseminar angefertigten Arbeiten in der Sprechstunde des oder der Lehrenden zu besprechen. Für die fruchtbare und erfolgreiche Mitarbeit in einem Seminar - gleichgültig, ob Pro-, Haupt- oder Oberseminar - ist sowohl die Vorarbeit als auch die Nacharbeit von großer Bedeutung. Die ╗Erläuterungen zu den Lehrveranstaltungen½ enthalten Hinweise für die Vorbereitung auf das Seminar. Hauptseminare werden Studierenden im Hauptstudium angeboten. Ihr Ziel ist deren Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Voraussetzung für die Aufnahme in Hauptseminare ist in der Regel die bestandene Zwischenprüfung. Auch hier können Leistungsnachweise durch die Vorlage einer Hausarbeit oder eines schriftlich ausgearbeiteten Referates oder durch eine Klausur bzw. ein Prüfungsgespräch erbracht werden.

    In den Oberseminaren und den Kolloquien (für Fortgeschrittene und Doktoranden bzw. Doktorandinnen) werden Probleme der Forschung intensiver und detaillierter behandelt, als dies in Hauptseminaren im allgemeinen möglich ist. Es können hier auch Ergebnisse der Forschungen der Teilnehmenden (Magisterarbeit, Dissertation) besprochen werden. Die Teilnahme ist nur nach Rücksprache mit dem Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin möglich.

    Arbeitskreise widmen sich über mehrere Semester hinweg einer speziellen Thematik.

    Autonome Seminare unterliegen studentischer Initiative und Leitung. In Zusammenarbeit mit einer Dozentin oder einem Dozenten kann in solchen Seminaren im Grund- und im Hauptstudium je ein Schein erworben werden.

    I. Die eigene Arbeit

    Der Besuch von Lehrveranstaltungen nimmt im Studium nur den kleineren Teil der notwendigen Arbeitszeit in Anspruch. Einen größeren Zeitaufwand hingegen erfordert eigenständige Arbeit im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen oder auch unabhängig von ihnen. Davon sollte der Umstand nicht ablenken, daß auch die Prüfungsordnungen nur eine relativ kleine Zahl von Vorlesungen und Seminaren förmlich zu Pflichtveranstaltungen machen und nur der erfolgreiche Besuch von Seminaren bei der Meldung zur Abschlußprüfung durch Scheine nachgewiesen werden muß.

    Ein normales Studium verlangt einen ähnlich hohen Zeit- und Arbeitsaufwand wie eine Berufstätigkeit. Die veranstaltungsfreie Zeit (Semesterferien) ist also nicht nur Freizeit, sondern auch Teil der Studienzeit, in der Vorlesungen nachgearbeitet und Pro-, Haupt- und Oberseminare sowie Prüfungen vorbereitet werden sollen.

    Die eigenverantwortliche Arbeitsgestaltung kann allerdings Probleme mit sich bringen. Um sie zu entschärfen, ist es hilfreich, einen individuellen Studienplan aufzustellen. Er soll die Anforderungen der Prüfungsordnungen in zwei bzw. drei Fächern mit den eigenen Fähigkeiten und Interessen in Einklang bringen.

    Der individuelle Studienplan soll die Anforderungen der Prüfungsordnungen so auf die verschiedenen Semester des Gesamtstudiums verteilen, daß keine Überlastung eintritt. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Besuch von Vorlesungen und Seminaren des Pflichtbereichs; Erwerb und Vertiefung von Sprachkenntnissen; der Erwerb von Überblickswissen und Spezialkenntnissen.

    Bei der individuellen Studienplanung für die einzelnen Semester ist zu berücksichtigen, daß die verschiedenen Lehrveranstaltungen ein unterschiedliches Maß an eigener Arbeit verlangen. Bei Vorlesungen genügt es im allgemeinen, wenn während der Vorlesungszeit so viel Zeit für Vorbereitung und Nacharbeit aufgewandt wird, wie das Hören selbst in Anspruch nimmt. Eine zweistündige Vorlesung belastet das wöchentliche Zeitbudget also mit insgesamt vier Stunden. Übungen zu einer Vorlesung beanspruchen die doppelte bis dreifache Zeit, Seminare die vier- bis sechsfache.

    Hausarbeiten und schriftlich ausgearbeitete Referate des Grundstudiums sollten bis zum Wiederbeginn der Vorlesungen eingereicht werden. Sie sollten im Grundstudium 10-20 Seiten, im Hauptstudium 15-25 Seiten umfassen und 20 bzw. 25 Seiten nicht überschreiten. Dabei ist von einem Seitenumfang von 30 Zeilen α 60 Anschlägen auszugehen.

    Sinnvolles Studium und sinnvolle Studienplangestaltung werden durch die Inanspruchnahme der Studienberatung sehr erleichtert. An der Philosophischen Fakultät liegt die Studienberatung in der Hand des Fakultätsassistenten. Aber auch der Studiendekan, alle Lehrenden sowie Vertreter und Vertreterinnen der studentischen Fachschaft stehen zur Beratung zur Verfügung. Die Beratungszeiten des Fakultätsassistenten sind in Abschnitt M angegeben, die Sprechstunden der übrigen Lehrenden entnehme man den Angaben am Schwarzen Brett.

    K. Prüfungen und Prüfungsvoraussetzungen

    Sowohl im Magister- als auch im Lehramtsstudiengang Philosophie wird das Grundstudium durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium wird im Magisterstudiengang durch die Magisterprüfung, im Lehramtsstudiengang durch das Staatsexamen abgeschlossen. Anforderungen und Verlauf der Zwischenprüfung und der beiden Abschlußprüfungen sind durch Prüfungsordnungen genau geregelt. Es empfiehlt sich, diese möglichst früh zur Kenntnis zu nehmen und Unklarheiten im Gespräch mit einem Studienberater bzw. einer Studienberaterin zu klären. Im folgenden wird eine kurze Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen und ihre Handhabung in der Philosophischen Fakultät gegeben.

    1. Zwischenprüfung

    Außer durch die Anforderungen im Bereich der Fremdsprachen unterscheiden sich die Bedingungen der Zwischenprüfung für das Staatsexamen und für den Magister nicht. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie soll in der Regel bis zum Ende des 4. Fachsemesters und muß bis zum Ende des 5. Fachsemesters abgeschlossen sein (zu Verlängerungsmöglichkeiten siehe die Bemerkungen in Abschnitt E). Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Belegung der Veranstaltungen des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs nachgewiesen ist und die erforderlichen Proseminarscheine vorgelegt sind. û Zu den Leistungsanforderungen im einzelnen:

    a ) Philosophie als Hauptfach:
    Das Grundstudium gliedert sich in einen Pflichtbereich, der 16 Semesterwochenstunden und einen Wahlpflichtbereich, der 14 Semesterwochenstunden umfaßt, so daß für das Grundstudium insgesamt (auf vier Semester verteilt) 30 Semesterwochenstunden als Mindeststundenzahl festgesetzt sind. Der Pflichtbereich umfaßt vier Vorlesungen und vier Proseminare. Von den weiter unten aufgezählten Proseminaren sind die ersten drei mit qualifiziertem (d.h. mindestens mit ausreichend benoteten) Schein zu erwerben, und zwar aufgrund einer schriftlichen Seminararbeit (Referat, Hausarbeit oder Klausur) oder aufgrund einer mündlichen Prüfung. Mindestens eine Seminararbeit ist in Form einer Hausarbeit vorzulegen. Es handelt sich um folgende Proseminare:

    Unter diesen vier Proseminaren muß mindestens ein Proseminar aus der antiken und ein Proseminar aus der neuzeitlichen Philosophie sein. Entsprechende Seminarscheine, die an anderen Universitäten erworben wurden, werden anerkannt.

    Was die genannten vier Vorlesungen des Pflichtbereichs betrifft, so ist je eine mindestens zweistündige Grundvorlesung aus den folgenden vier Gruppen zu belegen:
    Theoretische Philosophie:
    Erkenntnistheorie
    oder Wissenschaftstheorie
    oder Ontologie
    oder Sprachphilosophie
    oder Ästhetik bzw. Kunstphilosophie

    Praktische Philosophie:
    Ethik
    oder Sozialphilosophie
    oder Politische Theorie
    oder Rechts- und Staatsphilosophie
    oder Geschichtsphilosophie
    oder Religionsphilosophie
    oder Philosophische Anthropologie
    Geschichte der Philosophie
    Allgemeine Einführung in die Philosophie
    oder Philosophie der Gegenwart

    Die 14 Semesterwochenstunden des Wahlpflichtbereichs können nach eigenem Interesse frei ausgewählt werden. In Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit dem Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin während des Grundstudiums auch schon Hauptseminare besucht werden. Dort erworbene Scheine werden auf die Erfordernisse zur Zwischenprüfung angerechnet, können dann aber natürlich nicht mehr im Hauptstudium Verwendung finden.

    b) Philosophie als Nebenfach
    Auch hier gliedert sich das Grundstudium in einen Pflichtbereich, der aber nur 6 Semesterwochenstunden, und einen Wahlpflichtbereich, der 10 Semesterwochenstunden umfaßt, so daß für das Grundstudium insgesamt (auf vier Semester nach freier Wahl verteilt) 16 (die Studienordnung spricht von 15) Semesterwochenstunden als Mindestzahl festgesetzt sind. Der Pflichtbereich umfaßt drei Proseminare, wovon die weiter unten genannten ersten beiden mit qualifiziertem Schein absolviert werden müssen, und zwar aufgrund einer schriftlichen Arbeit oder aufgrund einer mündlichen Prüfung. Mindestens eine Seminararbeit ist in schriftlicher Form (Referat, Hausarbeit oder Klausur) abzuleisten. Es handelt sich um folgende Proseminare:

    2. Die Abschlußprüfung

    Das Hauptstudium der Philosophie wird im Lehramtsstudiengang mit dem Staatsexamen, im Magisterstudiengang mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Die Abschlußprüfung soll in der Regelstudienzeit von neun Semestern abgelegt werden. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlußprüfung kann gestellt werden, sobald die erforderlichen Voraussetzungen und Studienleistungen nachgewiesen werden können. Hierzu sind die Bestimmungen der entsprechenden Prüfungsordnungen zu beachten. Für die Meldung zum Staatsexamen setzt das Oberschulamt zweimal im Jahr bestimmte Fristen; sie sind am Schwarzen Brett angeschlagen.

    Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Hausarbeit im ersten Hauptfach sowie aus je einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in allen gewählten Fächern. Die Zulassungsarbeit zum Staatsexamen bzw. die Magisterarbeit ist grundsätzlich als erste Prüfungsleistung zu erbringen. Die weiteren Prüfungen beginnen erst nach Abschluß des Begutachtungsverfahrens für die Zulassungsarbeit bzw. die Magisterarbeit. Die Reihenfolge der Prüfungsfächer ist beliebig. Innerhalb des einzelnen Fachs findet jedoch die Klausur vor der mündlichen Prüfung statt.

    Durch die Zulassungs- bzw. die Magisterarbeit sollen die Bewerber und Bewerberinnen zeigen, daß sie einen Gegenstand ihres Hauptfachs mit wissenschaftlichen Methoden selbständig bearbeiten und die Ergebnisse klar darstellen können. Das Thema wird von einem Professor oder Privatdozenten bzw. einer Professorin oder Privatdozentin nach Absprache mit dem Bewerber bzw. der Bewerberin gestellt und muß nach einer Bearbeitungszeit von höchstens sechs Monaten eingereicht werden. Die Arbeit wird von jener Person, die das Thema stellte, und von einem weiteren Berichterstatter bzw. einer weiteren Berichterstatterin begutachtet.

    In jedem Haupt- und Nebenfach ist eine vierstündige Klausur zu schreiben, bei der von den Fachprüfern jeweils drei Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Dabei werden die von den Bewerbern und Bewerberinnen angegebenen Schwerpunkte berücksichtigt, die jedoch nicht mit dem thematischen Schwerpunkt der Abschlußarbeit identisch sein dürfen. Die Klausuren werden von zwei Fachprüfern bzw. -prüferinnen bewertet.

    In jedem Fach ist eine mündliche Prüfung abzulegen (Hauptfach ca. 60 Minuten, Nebenfach ca. 30 Minuten). In der mündlichen Prüfung werden die von den Bewerbern und Bewerberinnen angegebenen Schwerpunktgebiete berücksichtigt, die sich jedoch nicht mit den thematischen Bereichen der Abschlußarbeit und der Klausur des betreffenden Fachs überschneiden dürfen. û Zu den Leistungsanforderungen im einzelnen:

    a) Philosophie als Hauptfach
    Auch das Hauptstudium gliedert sich in einen Pflichtbereich, der 14 Semesterwochenstunden, und einen Wahlpflichtbereich, der 16 Semesterwochenstunden umfaßt, so daß sich auch für das Hauptstudium insgesamt (auf vier Semester nach freier Wahl verteilt) 30 Semesterwochenstunden als Mindeststundenzahl ergeben. Der Pflichtbereich umfaßt vier Hauptseminare und drei Vorlesungen. Drei der vier Hauptseminare müssen erfolgreich abgeschlossen werden (d.h. mit einem mindestens mit ausreichend benoteten Schein), und zwar aufgrund einer schriftlichen Arbeit (Referat, Hausarbeit oder Klausur) oder aufgrund einer mündlichen Prüfung. Mindestens eine Seminararbeit ist als Hausarbeit vorzulegen. Zwei Hauptseminare sind aus Textseminaren mit sich nicht überschneidender Thematik und zwei aus Seminaren über systematische Disziplinen der Philosophie, davon eines über das Verhältnis Philosophie und Wissenschaften, zu wählen.

    Was die drei Vorlesungen des Pflichtbereichs betrifft, so empfiehlt sich ihre Wahl unter Berücksichtigung der fachlichen Schwerpunktbildung. Die Prüfungsordnung für das Staatsexamen ersetzt diese Empfehlung durch die entsprechende Vorschrift. Die 16 Semesterwochenstunden des Wahlpflichtbereichs können eigenen Interessen gemäß belegt werden.

    b) Philosophie als Nebenfach
    Der Pflichtbereich umfaßt hier sechs, der Wahlpflichtbereich zehn, insgesamt also 16 (die Studienordnung spricht von 15) Semesterwochenstunden. Es sind zwei Hauptseminarscheine zu erwerben, davon ein qualifizierter Schein und ein bloßer Teilnahmeschein, sowie ein weiterer unbenoteter Schein, der in einer Lehrveranstaltung erworben werden muß, die thematisch auf das Hauptfach bezogen ist. Die fünf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs können nach eigenem Interesse aus dem Lehrangebot frei gewählt werden.

    L. Pädagogisches Begleitstudium

    Für Studierende mit dem Studienziel des Staatsexamens schließt das für eine Anstellung in Baden-Württemberg geforderte Fachstudium ein Begleitstudium in Pädagogik oder pädagogischer Psychologie ein. (Die für eine Anstellung in anderen Bundesländern geforderte pädagogische Ausbildung ist bei der Zentralen Studienberatung oder direkt bei den entsprechenden Kultusministerien zu erfragen.) Der Nachweis über das Begleitstudium wird durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen erbracht.

    M. Prüfungsordnungen sowie weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten

    Die erwähnten Prüfungsordnungen für das Fach Philosophie sind im Sekretariat des Philosophischen Seminars (Frau Ott-Haug ) erhältlich.

    Die ╗Erläuterungen zu den Lehrveranstaltungen½ der Philosophischen Fakultät können vor Beginn eines jeden Semesters bei der Bibliotheksaufsicht erworben werden. Ergänzungen und Änderungen zu den ╗Erläuterungen½ sowie die Sprechstunden der Lehrenden finden sich am Schwarzen Brett.

    Allgemeine Studien- und Berufsberatung :
    Zentrale Studienberatung
    Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen,
    Tel. 07071/29-72555

    Berufsberatung für Studierende
    Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen
    Tel. 07071/29-73562

    Fachbezogene Studienberatung:
    Fakultätsassistent Dietmar Koch
    Dekanat der Philosophischen Fakultät
    Bursagasse 1, 72070 Tübingen
    Tel. 07071/29-76852
    Zimmer 214
    Sprechzeiten: Mo 11 - 12.30, Do 10 - 12 Uhr

    Spezielle Studienberatungen für Anfänger und Anfängerinnen finden zu Beginn der Vorlesungszeit durch den Fakultätsassistenten sowie durch die studentische Fachschaft statt (z.B. im Rahmen eines AnfängerInnen-CafΘs oder eines AnfängerInnen-Wochenendes, etc.). Ort und Zeit werden rechtzeitig durch Aushang am Schwarzen Brett oder im Eingangsbereich der Burse bekannt gemacht.

    Prüfungsangelegenheiten:
    Für die Abwicklung der Zwischenprüfungs- und der Magisterprüfungsangelegenheiten ist das Dekanat der Philosophischen Fakultät (Fakultätsassistent, Herr Koch) zuständig, für die Anmeldung zum Staatsexamen und seine Abwicklung das Prüfungsamt des Oberschulamtes:

    Landeslehrerprüfungsamt
    Außenstelle beim Oberschulamt Tübingen
    Postfach 2160, 72011 Tübingen
    Dienstgebäude: Keplerstraße 2
    Tel. 07071/200-2112

    Die Anerkennung von anderen, z.B. an ausländischen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen obliegt in Zweifelsfällen dem Magisterprüfungsausschuß, dessen Vorsitz der jeweilige Dekan innehat. Anträge sind in diesen und anderen Angelegenheiten nach Rücksprache mit dem Fakultätsassistenten an den Dekan zu richten.

    Für die Ausbildungsförderung nach BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Tübingen, AöR, zuständig:
    Karlstraße 11, 72072 Tübingen
    Tel. 07071/29-73852


    Dieser Studienplan ist ab 1. 10. 1996 gültig. (1. Auflage)


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  • mailto: philinfo(philinfo@philosophie.uni-tuebingen.de) - Stand: März 97